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AGB, Lizenz- und Servicebedingungen



AGB, Lizenz- und Servicebedingungen bezüglich der Nutzung der Software/ des Assistenten Safetychecks sowie alle Erweiterungen

(nachfolgend die Software oder der Assistent genannt)

zwischen

– Kunde –

und

Ingenieurbüro Schuster – Tannenbergweg 10, in 53639 Königswinter (Deutschland) – nachfolgend Lizenzgeber genannt.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, Händler oder Gewerbetreibende, die beim Kauf in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser AGB / Lizenzvereinbarung ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. 

(2) Der Lizenzgeber überlässt dem Kunden auf Dauer die Software / den Assistenten. Mit der Software, die für die Branchen der Handwerker und Bauausführenden entwickelt wurde, kann der Kunde Richtlinienprüfungen durchführen, öffnen, anzeigen und drucken, Hinweise erfassen und ein elektronisches Dokument erstellen lassen.

(3) Der vorliegende Vertrag regelt nicht die Anpassung und Weiterentwicklung der Software, die Softwarepflege, die Einweisung oder die Durchführung von Schulungen durch den Lizenzgeber.
Solche Leistungen werden nur auf Grundlage von gesondert geschlossenen Vereinbarungen erbracht und können gerne bei uns angefragt werden. Bitte nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

(4) Der Lizenzgeber überlässt die Software ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrages. Vertragsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Lizenzgeber diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Installation der Software und Leistungsumfang

(1) Die Software besteht aus einem Assistent und redaktionierten Inhalten zu Richtlinien. Die Lieferung der Software erfolgt per Onlinezugang über die Website des Lizenzgebers in deutscher Sprache.

(2) Der Kunde erhält die Software im Onlineportal von Safetychecks. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

(3) Die Installation der Software auf anderen Systemen oder Hostinganbietern ist nicht erlaubt.

(4) Die Software / Der Assistent kann nur auf einem Computer mit Onlinezugang genutzt werden. Eine Offlinenutzung ist aktuell noch nicht verfügbar. Die Nutzung ist an ein zu erstellendes Benutzerkonto gebunden, welches aber innerhalb einer Firma (Kunden) geteilt werden kann. Eine Mehrfachlizenzierung ist nur bei gleichzeitiger Nutzung (Concurrent-User) notwendig.

(5) Darstellungen in Testprogrammen, Produkt- und Projektbeschreibungen stellen, sofern nicht ausdrücklich als solche bezeichnet, keine Beschaffenheitsgarantien dar.

(6) Der Kunde erhält erst nach Eingang der Zahlung einen unbeschränkten Zugangsaccount, um die Software online über das Internet aufzurufen und zu nutzen. Der Versand der Zugangsdaten erfolgt, sofern nicht anders gewünscht, per eMail.

(7) Die Software / Der Assistent kann über die Laufzeit mit weiteren Assistenten zu z.B. weiteren Richtlinien erweitert werden.

(8) Nach Ablauf der Laufzeit bzw. des Abonnements wird der Zugang zum Assistenten gesperrt. Der Account wird dabei für 30 Tage in einer inaktiven Phase vorgehalten. Nach Ablauf der Inaktivitätsphase wird der Account inklusive aller gekauften weiteren Richtlinien und ggf. noch aktivem Inhalt unwiderruflich gelöscht. Eine Reaktivierung ist nach dieser Zeit nicht mehr möglich

(9) Supportleistungen für die Software werden nur über das Kontaktformular erbracht.

§ 3 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Die vom Lizenzgeber gelieferte Software (Programm und Online-Hilfe) ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Lizenzgeber zu.

(2) Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Software in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und in der Online-Hilfe beschrieben zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Software im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigen. Er darf die Software maximal auf einem Computer gleichzeitig nutzen.

(3) Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Diese sind als solche zu kennzeichnen und (soweit technisch möglich) mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Die Online-Hilfe darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.

(4) Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.

(5) Der Kunde darf die Software an einen Dritten nur dann weitergeben, wenn der Lizenzgeber dem vorher schriftlich zugestimmt hat und sich dieser mit der Weitergeltung der Vertragsbedingungen einverstanden erklärt. Gibt der Kunde die Software an einen Dritten weiter, so stellt er die Nutzung der Software endgültig ein und behält keine Kopien zurück.

(6) Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen (ausgenommen die Ausnahmen nach §§ 69d, 69e UrhG) und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.

(7) Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte beeinträchtigt, so ist der Lizenzgeber berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(8) Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Originalsoftware und vorhandene Kopien herausgeben und gespeicherte Programme löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Herausgabe und Löschung schriftlich versichern.

§ 4 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Er wird die Software gründlich auf deren Verwendbarkeit zu dem von ihm beabsichtigten Zweck testen, bevor er diese operativ einsetzt. Weiterhin wird er seine Daten nach dem Stand der Technik sichern. Er stellt sicher, dass die aktuellen Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

(2) Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Sollte der Account des Kunden kompromittiert worden sein, behält sich Safetychecks.de alle Rechte vor, den Account sofort und unmittelbar zu sperren / zu deaktivieren. Sollte die Kompromittierung durch ein unsicheres (einfaches) Passwort des Kunden ermöglicht worden sein, behält sich Safetychecks.de das Recht vor ggf. entstandene Kosten für z.B. Neuinstallation, Härtung des Systems usw. dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§ 6 Termine, Verzögerungen

(1) Liefertermine gelten nur annähernd, sofern sie der Lizenzgeber nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, der Lizenzgeber hat die Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.

(2) Der Eintritt des Verzugs des Lizenzgebers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Der Lizenzgeber überlässt dem Kunden die Software gegen auf der Web-Seite https://www.safetychecks.de genannte Lizenzgebühr.

(2) Alle Beträge sind Brutto-Beträge, inkl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

§ 8 Lizenz / Lizensierung / Lizenz Übertragung

(1) Bei der hier angebotenen Version der Software / des Assistenten handelt es sich um eine Nutzeraccountlizenz.
Die Nutzung ist nicht an einen Computer oder eine Person gebunden und reglementiert lediglich auf „Concurrent User“ Basis.

(2) Vor der Verwendung der Software muss der Kunde einen unlimitierten Benutzeraccount für mindestens einen Assistenten haben.
Falls der Computer des Kunden nicht mit dem Internet verbunden ist, ist eine Nutzung des Assistenten aktuell leider nicht möglich.

(3) Im Rahmen der Lizenzgebühr ist der Kunde berechtigt die Nutzung der Software / des Assistenten auf jedem Computer zu nutzen, der einen der unterstützten Webbrowser (Edge, Chrome, FireFox) bietet. Eine zeitgleiche / parallele Nutzung mit nur einem Account ist nicht möglich und verstößt gegen unsere Lizenzbedingungen. Sollte eine zeitgleiche / parallele Nutzung notwendig sein, muss ein zweiter Account beantragt werden.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Lizenzgeber verschafft dem Kunden die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln. Sämtliche Änderungen bei der Hardware des Kunden, die im folgenden zu Problemen mit unserer Software / des Assistenten führen, sind ausschließlich durch den Kunden selber zu lösen. Die hier vertriebene Software / Assistent läuft somit als „Software as a Service“ und ist weitestgehend Hardwareunabhängig.

(2) Für Änderungen am Webbrowser z.B. durch Addons oder veraltete Versionsstände übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung.

(3) Der Lizenzgeber erbringt Gewährleistung bei Sachmängeln durch Nacherfüllung, und zwar nach seiner Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung kann insbesondere durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch erfolgen, dass der Lizenzgeber Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein neuer Programmstand muss vom Kunden auch dann übernommen werden, wenn dies für ihn zu einem hinnehmbaren Anpassungsaufwand führt.

§ 10 Haftung

(1) Der Lizenzgeber haftet für keine Schäden, die durch die Software / den Assistenten oder den Resultaten des Assistenten herbeigeführt werden.

(2) Der Lizenzgeber haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden oder für mittelbare und Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn und Produktionsausfall).

(3) Ebenfalls haftet der Lizenzgeber nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass der Lizenzgeber deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

(4) Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Verpflichtung zur Schadensminderung eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen und im Falle eines vermuteten Fehlers an der Software alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat.

§ 11 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 I Nr. 3 und § 634a Abs1 Nr. 1 BGB beträgt beim Verkauf oder der Entwicklung von Software die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln 12 Monate ab der ersten Nutzung.

(2) Unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter bei Arglist des Lizenzgebers und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§479 BGB).

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Maschinen beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 9 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Lizenzgeber selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten kann auf unserer Webseite unter Datenschutzerklärung nachgelesen werden 

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch Fax oder E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, wird der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.

(3) Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Königswinter sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder falls er einem solchen gleichgestellt ist oder falls er seinen Sitz oder seine Niederlassung im Ausland hat.

https://www.safetychecks.de – Ingenieurbüro Schuster – Stenzelbergstraße 5 – 53639 Königswinter